Zu Beachten

Die Beförderungsbedingungen sowie die Sicherheitsanweisung für Passagiere sind vor Fahrtantritt zu bestätigen

Beförderungsbedingungen

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Beförderungsbedingungen vom 01.09.2020

Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operation oder ähnliches) bei der Terminabsprache dem Piloten mit. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Ballonfahren kann mitunter mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden.

Gutscheine sind unverzüglich nach Erhalt zu bezahlen. Diese sind nur mit Zustimmung des Unternehmers übertragbar. Sie sind bis spätestens 18 Monaten nach Ausstellung bei dem Unternehmer zur Fahrtdurchführung einzulösen. Stornierungen sind innerhalb von 4 Wochen unter Abzug von 20% pauschaler Kosten vom Fahrpreis möglich. Die kurzfristige Absage eines Termins (weniger als 24 Std.) von Seiten des Fahrgastes kann nur bei Krankheit akzeptiert werden.

Die Mindestfahrtdauer beträgt 50 Minuten oder eine Distanz von 20 km. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen Beauftragten. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart.

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.

Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert. Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,30 m können in der Regel nicht mitfahren. Fotoapparate oder ähnliche Teile (z.B. Videokameras, Ferngläser) dürfen nur in einem dafür geeigneten stabilen Behälter mitgenommen werden. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

Durch die Aushändigung und Annahme des Fahrscheins entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit der Firma Ballonteam Winnenden Rainer Rudolf Rilling in 71364 Winnenden, Oberer Kirchweg 20.
Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach §44 des Luftverkehrsgesetz tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.

Die Deckungssumme beträgt in der Halterhaftpflicht / Passagierhaftpflicht 7 Mio. €. Diese gilt pauschal für Personen und / oder Sachschäden je Schadenereignis. Für Gegenstände die am Körper getragen werden beträgt die Versicherungssumme 1.700 €.

Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt § 254 des BGB.

Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstands. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.

Ballonteam Winnenden Rainer Rudolf Rilling 71364 Winnenden, Oberer Kirchweg 20
FBH Anlage 6.11 

Sicherheitsanweisung für Passagiere

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Vom Winde sich tragen lassen, sich über den Alltag erheben, Über der Schöpfung schweben, nicht wissen wohin der Wind uns führt, geborgen im Weidekorb wie zu Zeiten Montgolfiers


Ballonfahren ein sportliches Ereignis - ein von Ihnen vielleicht lang gehegter Wunsch geht in Erfüllung. Freuen Sie sich schon jetzt darauf.


Gesundheitliche Beschwerden (Kreislauf, Herz, Gelenke) bei der Terminabsprache dem Piloten mitteilen. Ältere Personen, Schwangere, frisch Operierte oder ähnliche sollten vor der Fahrt ihren Arzt befragen. Vermeiden Sie Alkohol vor der Fahrt.

Tragen Sie bequeme Kleidung (Jeans etc. keine kurze Hose oder Bermuda), flaches festes Schuhwerk. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Fotoapparate usw. nur in einem stabilen Schutzbehälter mitnehmen, für evtl. Schäden wird keine Haftung übernommen.


Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Piloten und seiner Helfer. Fassen Sie die Ballonausrüstung nur auf ausdrückliche Anordnung an. Bitte legen Sie mitgeführte Gegenstände nicht auf dem Fahrzeug, Anhänger oder am Aufrüstplatz ab. (Kamerataschen, Jacken, Stöcke oder ähnliches).


Ein wichtiges Wort an unsere Raucher: Im Umkreis von 15 m des Transportwagens und Anhängers, des Korbes, der Hülle kein offenes Feuer und nicht rauchen. Auch während der Fahrt besteht dieses absolute Verbot. Werfen Sie keine Gegenstände über Bord.

Genießen Sie die Ruhe einer Ballonfahrt.

Vom Abheben bis zur Landung können Handys zu unser aller Sicherheit nur im Flugmodus benutzt werden.


Halten Sie sich bei der Landung unbedingt an den Haltegriffen an der Korbinnenseite fest. Nicht auf den Boden setzen. Verlassen Sie den Korb nur auf Anweisung des Piloten.


Weisen Sie bitte Ihre Begleiter darauf hin, dass Sie bei der Landung nicht mit dem Fahrzeug auf das Landegrundstück fahren, sondern entsprechend der Straßenverkehrsordnung am Straßenrand parken!

Zum Abschluss der Ballonfahrt erwartet Sie die zünftige Erhebung in den Adelsstand mit Ihrer persönlichen Taufurkunde. Freuen Sie sich schon jetzt auf dieses schöne Erlebnis.

 

Eine schöne und erlebnisreiche Ballonfahrt, Glück ab und Gut Land!

 

Ballonteam Winnenden Rainer Rudolf Rilling 71364 Winnenden, Oberer Kirchweg 20

FBH Anlage 3

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